Checkliste Einbruch: Was sofort zu tun ist

4 Min. Lesezeit
Entspanntes Paar mit Kaffee auf hellem modernem Sofa

Schritt-fuer-Schritt-Checkliste nach einem Einbruch – damit du keinen Anspruch verlierst.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sofort-Maßnahmen nach einem Einbruch
  • Dokumentation für die Versicherung
  • Was die Hausratversicherung nach Einbruch zahlt
  • Typische Einbruchschäden in Deutschland
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Ein Einbruch ist ein traumatisches Erlebnis. Mit dieser Checkliste weißt du genau, was sofort zu tun ist — um den Schaden zu minimieren und alle Ansprüche gegenüber der Versicherung zu sichern.

Sofort-Maßnahmen nach einem Einbruch

  • Polizei rufen (110) — sofort, noch vor dem Betreten der Wohnung
  • Wohnung nicht betreten bis die Polizei da ist — Spurensicherung
  • Versicherung benachrichtigen — spätestens innerhalb von 24–48 Stunden
  • Nichts anfassen oder aufräumen vor der Tatortaufnahme
  • Fotos machen — Schäden, aufgebrochene Türen, Fenster dokumentieren

Dokumentation für die Versicherung

  • Polizeiliches Aktenzeichen notieren
  • Liste der gestohlenen/beschädigten Gegenstände erstellen
  • Kaufbelege, Fotos, Garantiescheine sammeln
  • Reparaturkosten für Türen und Fenster dokumentieren
  • Schadensmeldung schriftlich an die Versicherung

Was die Hausratversicherung nach Einbruch zahlt

  • Gestohlene Gegenstände (bis Versicherungssumme)
  • Beschädigte Einrichtung (Schubladen, Schränke)
  • Notversiegelung von Türen und Fenstern
  • Schlüsselaustausch bei gestohlenem Schlüssel (je nach Tarif?)

Typische Einbruchschäden in Deutschland

Der durchschnittliche Einbruchschaden liegt bei 3.000–4.000 €. Gestohlen werden häufig: Schmuck, Bargeld? (max. 1.000 € versichert), Elektronik, Werkzeug.

Was wollen Versicherungsnehmer bei Einbruch wissen?

Ist die Hausratversicherung Pflicht? Nein — sie ist freiwillig, aber dringend empfohlen. 3 von 4 deutschen Haushalten haben sie.

Was kostet eine Hausratversicherung? Im Schnitt 90–150 € pro Jahr für einen Normalhausha. Die Prämie? hängt von Wohnort, Wohnungsgröße und Versicherungssumme? ab.

Wie berechne ich die Versicherungssumme? Mit der Faustformel: Wohnfläche? in qm × 650 €. Bei 80 qm sind das 52.000 €.

Was ist nicht versichert? Elementarschäden? (ohne Zusatz), grobe Fahrlässigkeit (ohne Klausel?), Bargeld über 1.000 €, Kfz-Schäden.

Regelmäßiger Check bei Einbruch: Wann und warum?

Die Versicherungssumme sollte mindestens alle 2–3 Jahre überprüft werden. Konkrete Anlässe:

  • Neue Möbel oder Elektronik angeschafft
  • Wertgegenstände geerbt (Schmuck, Kunst)
  • Umzug? in größere oder kleinere Wohnung
  • Hochzeit oder Geburt eines Kindes

Eine zu niedrige Summe führt zu Unterversicherung — im Schadensfall? wird jeder Betrag anteilig gekürzt. Das kann sehr teuer werden.

Einbruch-Vergleich: Das sind die Schlüsselkriterien

Im aktuellen Vergleich überzeugen diese Anbieter besonders:

  • HUK-COBURG: Günstigster großer Anbieter, häufig Testsieger Preis-Leistung
  • Alte Leipziger: Mehrfacher Testsieger Stiftung Warentest, sehr gute Deckung
  • DEVK: Hohe Kundenzufriedenheit, besonders in NRW und Westdeutschland
  • Allianz: Premium-Anbieter mit umfangreichem Service und Beratungsnetz
  • CosmosDirekt: Günstiger Online-Tarif, guter Direktabschluss

Wichtig: Preisunterschiede bei identischer Leistung können bis zu 60 % betragen. Immer mindestens 3 Tarife vergleichen.

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Zum Vergleich

Einbruch: Versicherungsbedarf realistisch einschätzen

Die wichtigste Frage bei der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme. Zu wenig versichert — und Sie erhalten im Schadensfall nur anteilige Erstattung (Unterversicherung?). Zu viel versichert — und Sie zahlen unnötig hohe Prämien. Die bewährte Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80-qm-Wohnung wären das 52.000 Euro. Wer überdurchschnittlich viel Elektronik, E-Bikes oder Sammlungen besitzt, sollte diesen Wert nach oben korrigieren.

Einbruch: Sinnvolle Extras, unnötige Kosten

Nicht jeder Zusatzbaustein ist für jeden Haushalt sinnvoll. Elementarschutz (Überschwemmung?, Erdbeben?) ist für alle Haushalte mit Keller? oder Gewässernähe unverzichtbar — bundesweit sollte er eingeschlossen sein. Fahrradklausel?: Pflicht für E-Bike?-Besitzer. Glasbruchversicherung: Sinnvoll bei großen Terrassenscheiben oder Ceranfeld. Außenversicherung: Wichtig für Diebstahl? auf Reisen. Cyberschutz: Neu und für technikaffine Haushalte relevant. Alles andere sind "nice-to-have" — prüfen Sie den Mehrwert konkret.

Typische Fragen rund um Tarifvergleich

Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?

Die Standardformel: Wohnfläche in qm × 650 € = Versicherungssumme. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.

Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?

Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat?- und Gebäudeversicherung?

Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.

Hausrat- und Haftpflichtschutz bei Einbruch

Häufige Verwechslung: Die Hausratversicherung schützt dein eigenes Eigentum. Die Privathaftpflichtversicherung schützt andere vor Schäden, die du verursachst.

SituationZuständige Versicherung
Einbrecher stiehlt deinen LaptopHausratversicherung
Du beschädigst den Laptop deines GastesPrivathaftpflicht?
Rohrbruch? macht dein Parkett kaputtHausratversicherung
Du lässt Badewanne überlaufen, Nachbar hat SchadenPrivathaftpflicht

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer? kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung?. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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hausratversicherung.one · unabhängig seit 2022

Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 17. Dezember 2024 4 Min. Lesezeit
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