Einbruchschutz & Hausratversicherung

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Einbruchdiebstahl ist einer der häufigsten Schadenfälle in der Hausratversicherung. Diese Ratgeber erklären was genau versichert ist, was bei Trickdiebstahl oder versuchtem Einbruch gilt, welche Nachweise du brauchst und wie du dein Zuhause präventiv absicherst. 13 Artikel rund um Einbruchschutz und Diebstahl.

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Häufige Fragen — Einbruchschutz & Hausratversicherung

Was ist bei Einbruch in der Hausratversicherung versichert?

Versichert sind Diebstahl nach Einbruch (aufgebrochene Türen, Fenster), Vandalismus und Beschädigungen durch den Einbruch, sowie Transportschäden durch den Täter. Nicht versichert ist meist einfacher Trickdiebstahl ohne Einbruchsspuren.

Was muss ich nach einem Einbruch dokumentieren?

Fotos von allen Einbruchsspuren und dem Tatort, polizeiliches Aktenzeichen, Schadensliste mit Kaufbelegen oder Fotos, Reparaturkostenvoranschläge für die Einbruchsspuren. Je vollständiger die Dokumentation, desto schneller die Regulierung.

Was ist mit Taschendiebstahl oder Diebstahl unterwegs?

Taschendiebstahl und Diebstahl außerhalb der Wohnung ist im Standardtarif nicht gedeckt. Dafür braucht es entweder die Außenversicherungsklausel oder einen speziellen Zusatzbaustein. Achte beim Vergleich darauf, wenn du häufig unterwegs bist.

Woran erkenne ich, ob mein Haus gut einbruchsgesichert ist?

Gute Sicherung: mehrfach verriegelte Türen (DIN EN 1627 Widerstandsklasse RC2), abschließbare Fenster, Sichtschutz für Klingelschilder und Briefkasten. Einige Versicherungen gewähren Rabatte bei nachgewiesener Sicherheitstechnik oder DIN-Zertifizierung.

Zahlt die Versicherung auch bei versuchtem Einbruch ohne Diebstahl?

Ja. Auch wenn nichts gestohlen wurde, sind Schäden durch den Einbruchversuch (aufgebrochene Türen, beschädigte Schlösser, eingeschlagene Fenster) durch die Hausratversicherung gedeckt.