Hausratversicherung nach Erbschaft: Was passiert mit der Police?

7 Min. Lesezeit
Entspanntes Paar mit Kaffee auf hellem modernem Sofa

Wenn Sie eine Wohnung oder Haus erben — was passiert mit der laufenden Hausratversicherung? Wann läuft sie weiter, wann erlischt sie und welche Fristen müssen Sie einhalten.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundregel: Versicherungsverträge gehen auf den Erben über
  • Das Sonderkündigungsrecht des Erben
  • Wann läuft die Versicherung automatisch weiter?
  • Wann sollten Sie kündigen oder anpassen?
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Sie erben eine Wohnung oder ein Haus — und der Verstorbene hatte eine laufende Hausratversicherung. Was passiert damit? Läuft sie automatisch weiter, erlischt sie oder müssen Sie kündigen?

Grundregel: Versicherungsverträge gehen auf den Erben über

Nach § 45 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geht der Versicherungsvertrag bei Tod des Versicherungsnehmers auf den Erben über. Das bedeutet:

  • Der Vertrag läuft zunächst weiter
  • Die Rechte und Pflichten des Verstorbenen gehen auf den Erben über
  • Laufende Beiträge müssen weitergezahlt werden

Das Sonderkündigungsrecht des Erben

Als Erbe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme vom Tod des Versicherungsnehmers kündigen — zum Ende des laufenden Versicherungsmonats.

Gleiches gilt für den Versicherer: Auch er hat ein Sonderkündigungsrecht? und kann innerhalb eines Monats kündigen, wenn er dies möchte.

Wann läuft die Versicherung automatisch weiter?

Wenn Sie die ererbte Wohnung selbst bewohnen und den Hausrat? übernehmen, ist es oft sinnvoll, die bestehende Versicherung weiterlaufen zu lassen — möglicherweise mit Anpassungen an Ihre neue Lebenssituation.

Wann sollten Sie kündigen oder anpassen?

  • Sie bewohnen die Wohnung nicht selbst (Weitervermietung oder Leerstand)
  • Sie haben bereits eine eigene Hausratversicherung
  • Der Vertrag ist veraltet oder teuer — Vergleich und Wechsel sinnvoll
  • Der Hausratwert hat sich durch die Erbschaft verändert

Praxistipps für den Erbfall

  • Versicherungsunterlagen des Verstorbenen sichern
  • Versicherer über den Todesfall informieren
  • Eigene Entscheidung treffen: Übernehmen, kündigen oder wechseln
  • Anpassung der Versicherungssumme wenn sich der Hausratwert ändert

Typische Fragen rund um Hausratversicherung nach Erbsc

Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme??

Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.

Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?

Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug? mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.

Erbe: Nicht zu viel, nicht zu wenig versichern

Die wichtigste Frage bei der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme. Zu wenig versichert — und Sie erhalten im Schadensfall? nur anteilige Erstattung (Unterversicherung). Zu viel versichert — und Sie zahlen unnötig hohe Prämien. Die bewährte Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80-qm-Wohnung wären das 52.000 Euro. Wer überdurchschnittlich viel Elektronik, E-Bikes oder Sammlungen besitzt, sollte diesen Wert nach oben korrigieren.

Muss-Bausteine für die Erbe-Hausratpolice

Nicht jeder Zusatzbaustein ist für jeden Haushalt sinnvoll. Elementarschutz (Überschwemmung?, Erdbeben?) ist für alle Haushalte mit Keller? oder Gewässernähe unverzichtbar — bundesweit sollte er eingeschlossen sein. Fahrradklausel?: Pflicht für E-Bike?-Besitzer. Glasbruchversicherung: Sinnvoll bei großen Terrassenscheiben oder Ceranfeld. Außenversicherung: Wichtig für Diebstahl? auf Reisen. Cyberschutz: Neu und für technikaffine Haushalte relevant. Alles andere sind "nice-to-have" — prüfen Sie den Mehrwert konkret.

Kündigen bei Wohnung: So machst du es richtig

Die Kündigung einer Hausratversicherung ist einfacher als viele denken. Standardmäßig gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall hat man ein Sonderkündigungsrecht (meist 1 Monat nach Bekanntmachung). Den neuen Vertrag immer erst abschließen, dann den alten kündigen — so entsteht keine Deckungslücke. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung des alten Vertrags kostenlos.

Merksatz: Eine Hausratversicherung ist keine Luxus, sondern Basisschutz für jeden Haushalt. Der durchschnittliche Hausratwert eines deutschen Haushalts liegt bei über 20.000 Euro — ein Feuer oder Einbruch ohne Versicherung wäre für die meisten Haushalte finanziell nicht zu verkraften. Schon für unter 100 Euro im Jahr ist ein solider Schutz möglich.

So läuft ein Schadensfall bei Erbe ab

Einbruch in eine 75-qm-Wohnung in Köln. Gestohlen: Laptop (1.200 €), Tablet (500 €), Bargeld? (300 €), Schmuck (800 €). Tür aufgebrochen: Reparaturkosten 600 €. Gesamtschaden: 3.400 €.

Hausratversicherung erstattet (Beispiel, Police 45.000 €, kein Selbstbehalt):

PositionErstattetHinweis
Laptop / Tablet1.700 €Neuwertersatz, falls Neuwerttarif
Bargeldbis 300 € (limit)Bargeld oft auf 300–500 € begrenzt
Schmuckbis 20 % der VS (9.000 €)Wenn Schmuck Einzelwert unter 1.000 €
Türreparatur600 €Schlosserrechnung einreichen

Erbe: So findest du den passenden Tarif

Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

Beim Vergleich beachten:
  • Versicherungssumme realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
  • Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
  • Selbstbehalt: 150 € senkt die Prämie?, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
  • Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung?. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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hausratversicherung.one · unabhängig seit 2022

Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 4. Februar 2025 7 Min. Lesezeit
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