Hausratversicherung kündigen: Musterbrief + Vorlage 2026

8 Min. Lesezeit
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Hausratversicherung zum richtigen Zeitpunkt kündigen und korrekt formulieren. Inkl. Musterbrief, Sonderkündigungsrecht und Checkliste für einen reibungslosen Wechsel.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wann darf ich kündigen?
  • Musterbrief: Ordentliche Kündigung
  • Musterbrief: Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
  • So versenden Sie die Kündigung richtig
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Eine Hausratversicherung zu kündigen ist einfacher als viele denken — wenn man die Fristen kennt und das Schreiben korrekt formuliert. Dieser Ratgeber erklärt, wann und wie Sie kündigen dürfen, und liefert eine fertige Vorlage.

Wann darf ich kündigen?

Es gibt zwei Kündigungsarten: ordentliche Kündigung? und Sonderkündigung.

Ordentliche Kündigung: Zum Ende der Versicherungsperiode (meist 31.12. eines Jahres), mit einer Frist von drei Monaten. Also bis spätestens 30. September kündigen, wenn Ihr Vertrag zum Jahresende ausläuft.

Sonderkündigungsrecht: Gibt es in folgenden Fällen:

  • Nach einem Schadensfall? (innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung?)
  • Nach einer Beitragserhöhung durch den Versicherer
  • Beim Umzug? in eine andere Gemeinde (Risikowegfall)
  • Bei Verkauf der Immobilie oder Tod des Versicherungsnehmers

Musterbrief: Ordentliche Kündigung

Dieses Muster können Sie direkt verwenden und an Ihre Daten anpassen:

[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ Ort]
[E-Mail]

[Name des Versicherers]
[Adresse des Versicherers]

Ihrem Wohnort, [Datum]

Betreff: Kündigung meiner Hausratversicherung
Versicherungsscheinnummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Hausratversicherung mit der oben
genannten Versicherungsscheinnummer fristgemäß zum
[Datum des Vertragsablaufs] / zum nächstmöglichen Termin.

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Name]

Musterbrief: Sonderkündigung nach Beitragserhöhung

Betreff: Außerordentliche Kündigung gem. § 40 VVG
Versicherungsscheinnummer: [Ihre Nummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihr Schreiben vom [Datum] erhalten, mit dem Sie mir
eine Beitragserhöhung zum [Datum] mitgeteilt haben.

Von meinem Sonderkündigungsrecht? gem. § 40 VVG mache ich
hiermit Gebrauch und kündige meinen Vertrag zum [Datum der
Beitragserhöhung].

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[Name]

So versenden Sie die Kündigung richtig

Empfehlenswert ist immer der Versand per Einschreiben mit Rückschein — so haben Sie einen Nachweis? über den Eingang beim Versicherer. E-Mail oder Fax kann ebenfalls gültig sein, wenn der Versicherer dies ausdrücklich akzeptiert.

Checkliste vor der Kündigung

  • ☑ Neuen Vertrag bereits abgeschlossen? (Keine Versicherungslücke entstehen lassen!)
  • ☑ Kündigungsfrist eingehalten? (Ordentlich: 3 Monate vor Laufzeitende)
  • ☑ Versicherungsscheinnummer im Kündigungsschreiben angegeben?
  • ☑ Schreiben per Einschreiben versendet?
  • ☑ Bestätigungsschreiben des Versicherers abwarten

Nach der Kündigung: Was beachten?

Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag sicher ist. Eine kurze Versicherungslücke kann im Schadensfall teuer werden — selbst wenige Tage ohne Schutz können Sie bei einem Einbruch tausende Euro kosten.

Typische Fragen zur Kündigung der Hausratpolice

Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?

Ordentlich: Zum Ende der Vertragslaufzeit mit 3 Monaten Frist – Datum im Vertrag nachschauen. Außerordentlich: Nach einer Prämienerhöhung (4 Wochen Frist), nach einem Schadensfall (1 Monat nach Regulierung), bei Umzug ins Ausland. Kündigung immer schriftlich per Einschreiben oder per Kundenportal.

Was ist die Nachhaftungsklausel und warum ist sie wichtig?

Nach Kündigung kann die Versicherung noch bis zu 3 Monate weiter haften – das nennt sich Nachhaftung. Wichtig: Neuer Anbieter informieren, dass du noch nachhaftungsgeschützt bist, damit keine doppelte Deckungslücke entsteht. Beim Wechsel immer darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos anschließt.

Wie wechsle ich die Hausratversicherung am einfachsten?

Bequemster Weg: Den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen (Vollmacht ausstellen). Viele Direktversicherer? übernehmen das automatisch. Alternativ: Alten Vertrag selbst schriftlich kündigen (Einschreiben), Kündigungsbestätigung abwarten, dann neuen Vertrag nahtlos abschließen.

Kündigung: Die häufigsten Versicherungsfehler

Der häufigste Fehler ist die Unterversicherung: Wer seinen Hausratwert jahrelang nicht aktualisiert, hat nach zahlreichen Neuanschaffungen eine veraltete Versicherungssumme. Der zweite häufige Fehler: fehlender Elementarschutz. Viele Haushalte glauben, Überschwemmungen seien ein seltenes Ereignis — aber Starkregen kann überall auftreten. Der dritte Fehler: keine Inventarliste?. Wer nach einem Brand nicht nachweisen kann, was er besessen hat, bekommt weniger Erstattung.

Bei Kündigung sparen ohne auf Schutz zu verzichten

Die Prämie? lässt sich effektiv senken: Selbstbeteiligung erhöhen — 150 Euro SB kann die Jahresprämie um 10–20% senken. Mehrjahresvertrag — 2 Jahre Laufzeit bringt oft 5% Rabatt. Jahreszahlung statt monatlich spart manchmal 3–5%. Sicherheitstechnik — zertifiziertes Schloss oder VdS-Alarm kann Prämien senken. Kein unnötiges Kleinschaden-Melden — manche Versicherer geben schadenfreien Kunden Prämienbonus.

Kündigung: 5 Fallen, in die Versicherungsnehmer tappen

  1. Zu niedrige Versicherungssumme?: Führt zu anteiliger Kürzung im Schadensfall
  2. Kein Einbruchschutz-Upgrade: Basispolice kann Schlösser und Türverstärkungen nicht abdecken
  3. Fahrrad vergessen: Nur mit Fahrradklausel? ist Diebstahl? außerhalb der Wohnung versichert
  4. Elementar nicht mitversichert: Überschwemmung? ist kein Standard – Zusatzbaustein nötig
  5. Nie verglichen: Wer mehr als 3 Jahre keine Vergleichsangebote eingeholt hat, zahlt oft zu viel

Kündigung: So findest du den passenden Tarif

Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

Beim Vergleich beachten:
  • Versicherungssumme realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
  • Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
  • Selbstbehalt?: 150 € senkt die Prämie, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
  • Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat? auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Redaktionell geprüft
hausratversicherung.one · unabhängig seit 2022

Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 22. April 2023 8 Min. Lesezeit
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