Hausratversicherung bei Leerstand: Was gilt bei leerstehenden Wohnungen?

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Mann sortiert Versicherungsunterlagen in Ordner am Schreibtisch

Wohnung leer wegen Umzug, Renovation oder Erbschaft? Was die Hausratversicherung bei Leerstand leistet und welche Pflichten Sie als Versicherungsnehmer haben.

Das Wichtigste in Kürze
  • Grundregel: Leerstand muss gemeldet werden
  • Was der Versicherer typischerweise bei Leerstand fordert
  • Risiken bei Leerstand
  • Versicherungsschutz während des Leerstands
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Hausratversicherung bei Leerstand: Was gilt bei leerstehenden Wohnungen?

Eine Wohnung steht leer — wegen Umzug?, Renovierung, Erbschaft oder weil Sie ins Ausland gegangen sind. Was passiert in dieser Zeit mit der Hausratversicherung? Und wo lauern die Fallen?

Grundregel: Leerstand muss gemeldet werden

Die meisten Hausratversicherungen haben eine Meldepflicht für längere Leerstände — üblicherweise ab 30 bis 90 Tagen. Wer das versäumt, riskiert im Schadensfall? eine Leistungskürzung.

Melden Sie dem Versicherer rechtzeitig:

  • Beginn des Leerstands
  • Voraussichtliche Dauer
  • Ob Hausrat? in der Wohnung verbleibt

Was der Versicherer typischerweise bei Leerstand fordert

  • Regelmäßige Kontrolle der Wohnung (alle 2 Wochen empfohlen)
  • Wasserversorgung in Frostperioden absperren oder Anlage entleeren
  • Sicherung der Zugangspunkte (Türen, Fenster geschlossen und gesichert)
  • Keine offen zugänglichen Wertsachen oder Bargeld? in der Wohnung

Risiken bei Leerstand

Leerstehende Wohnungen sind attraktive Einbruchsziele. Außerdem:

  • Leitungswasserschäden: Rohre können bei Frost platzen, wenn die Wohnung nicht beheizt wird
  • Schimmel: Kein Lüften führt zu Feuchtigkeitsschäden am Hausrat
  • Vandalismus?: Bei sehr langen Leerständen steigt das Vandalismusrisiko

Versicherungsschutz während des Leerstands

Grundsätzlich gilt die Hausratversicherung weiter — aber mit Einschränkungen. Typische Ausschlüsse bei Leerstand:

  • Frostschäden an Leitungen, wenn keine Mindestbeheizung sichergestellt wurde
  • Einbruchschäden, wenn Sicherungsmaßnahmen vernachlässigt wurden
  • Vandalismusschäden bei langem Leerstand ohne Aufsicht

Was tun bei sehr langem Leerstand?

Bei über 6 Monaten Leerstand: Sprechen Sie aktiv mit dem Versicherer über eine Leerstandsvereinbarung. Manche Versicherer bieten reduzierte Prämien für die Leerstandsphase an — oder spezielle Deckungen für leerstehende Wohnungen (Leerstandsversicherung).

Das fragen Leser zu Hausratversicherung bei Leerst

Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?

Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme?. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.

Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?

Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung?

Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.

Deckungssumme bei Leerstand: Formel und Praxis

Die wichtigste Frage bei der Hausratversicherung ist die richtige Versicherungssumme. Zu wenig versichert — und Sie erhalten im Schadensfall nur anteilige Erstattung (Unterversicherung). Zu viel versichert — und Sie zahlen unnötig hohe Prämien. Die bewährte Faustformel: 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine 80-qm-Wohnung wären das 52.000 Euro. Wer überdurchschnittlich viel Elektronik, E-Bikes oder Sammlungen besitzt, sollte diesen Wert nach oben korrigieren.

Leerstand: Diese Versicherungsbausteine zählen wirklich

Nicht jeder Zusatzbaustein ist für jeden Haushalt sinnvoll. Elementarschutz (Überschwemmung?, Erdbeben?) ist für alle Haushalte mit Keller? oder Gewässernähe unverzichtbar — bundesweit sollte er eingeschlossen sein. Fahrradklausel?: Pflicht für E-Bike?-Besitzer. Glasbruchversicherung: Sinnvoll bei großen Terrassenscheiben oder Ceranfeld. Außenversicherung: Wichtig für Diebstahl? auf Reisen. Cyberschutz: Neu und für technikaffine Haushalte relevant. Alles andere sind "nice-to-have" — prüfen Sie den Mehrwert konkret.

Wohnung: Wann und wie kündigen, wann wechseln?

Die Kündigung einer Hausratversicherung ist einfacher als viele denken. Standardmäßig gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Bei Beitragserhöhung oder Schadenfall hat man ein Sonderkündigungsrecht (meist 1 Monat nach Bekanntmachung). Den neuen Vertrag immer erst abschließen, dann den alten kündigen — so entsteht keine Deckungslücke. Viele neue Anbieter übernehmen die Kündigung des alten Vertrags kostenlos.

Leerstand-Schaden: Was bekomme ich konkret erstattet?

Einbruch in eine 75-qm-Wohnung in Köln. Gestohlen: Laptop (1.200 €), Tablet (500 €), Bargeld (300 €), Schmuck (800 €). Tür aufgebrochen: Reparaturkosten 600 €. Gesamtschaden: 3.400 €.

Hausratversicherung erstattet (Beispiel, Police 45.000 €, kein Selbstbehalt):

PositionErstattetHinweis
Laptop / Tablet1.700 €Neuwertersatz, falls Neuwerttarif
Bargeldbis 300 € (limit)Bargeld oft auf 300–500 € begrenzt
Schmuckbis 20 % der VS (9.000 €)Wenn Schmuck Einzelwert unter 1.000 €
Türreparatur600 €Schlosserrechnung einreichen

Beim Leerstand-Vergleich auf diese Faktoren achten

Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

Beim Vergleich beachten:
  • Versicherungssumme realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
  • Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
  • Selbstbehalt: 150 € senkt die Prämie?, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
  • Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung?. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Stand: 7. August 2024 6 Min. Lesezeit
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