Schadensfall melden: So gehst du richtig vor

4 Min. Lesezeit
Versicherungsberater mit Handschlag beim Vertragsabschluss

Ein Schadensfall kann jeden treffen – egal ob Einbruch, Wasserschaden oder Brand. Wichtig ist dann, dass du schnell und richtig handelst, um deine Ansprüche aus der Hausratversicherung …

Das Wichtigste in Kürze
  • Schritt 1: Sofort handeln und Schaden dokumentieren
  • Schritt 2: Schaden bei der Versicherung melden
  • Schritt 3: Was du auf keinen Fall tun solltest
  • Schritt 4: Der Ablauf nach der Meldung
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Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Ein Schadensfall? kann jeden treffen – egal ob Einbruch, Wasserschaden oder Brand. Wichtig ist dann, dass du schnell und richtig handelst, um deine Ansprüche aus der Hausratversicherung nicht zu gefährden. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, wie du einen Schadensfall korrekt meldest und was du dabei unbedingt beachten solltest.

Schritt 1: Sofort handeln und Schaden dokumentieren

Zeit ist bei der Schadensmeldung entscheidend. Melde den Schaden innerhalb von 24 bis 48 Stunden bei deiner Versicherung – auch wenn du noch nicht alle Details kennst. Die meisten Versicherer haben dafür eine Schadenhotline, die rund um die Uhr erreichbar ist.

Bevor du aufräumst, dokumentiere den Schaden gründlich:

  • Fotos und Videos: Mache detaillierte Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven. Fotografiere beschädigte Gegenstände einzeln und in der Gesamtübersicht.
  • Liste erstellen: Notiere alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände mit Anschaffungsdatum und ungefährem Wert.
  • Belege sammeln: Suche Kaufbelege, Rechnungen, Garantiescheine oder Kontoauszüge, die den Besitz und Wert der Gegenstände belegen.
  • Zeugen: Falls vorhanden, notiere Namen und Kontaktdaten von Zeugen.

Bei Einbruch oder Diebstahl: Polizei einschalten

Bei Einbruchdiebstahl?, Vandalismus? oder Raub ist eine Strafanzeige bei der Polizei Pflicht. Die Anzeigenummer benötigst du für die Schadensmeldung. Rufe die Polizei, bevor du etwas veränderst – auch wenn der Schaden gering erscheint.

Schritt 2: Schaden bei der Versicherung melden

Die meisten Versicherer bieten mehrere Wege zur Schadensmeldung:

  • Online-Schadensformular: Schnell und bequem über das Kundenportal
  • Telefon-Hotline: Persönliche Beratung, besonders bei komplexen Fällen hilfreich
  • E-Mail oder Post: Für detaillierte Dokumentation mit Anhängen

Folgende Angaben werden in der Regel benötigt:

  • Versicherungsnummer und persönliche Daten
  • Datum und Uhrzeit des Schadens
  • Genaue Beschreibung des Hergangs
  • Art und Umfang des Schadens
  • Liste der beschädigten/gestohlenen Gegenstände
  • Bei Einbruch: Aktenzeichen der Polizei

Schritt 3: Was du auf keinen Fall tun solltest

Diese Fehler können dazu führen, dass die Versicherung die Leistung kürzt oder sogar verweigert:

  • Beschädigte Gegenstände wegwerfen: Bewahre sie bis zur Freigabe durch die Versicherung auf. Der Gutachter muss sie eventuell begutachten.
  • Reparaturen ohne Rücksprache: Bei größeren Schäden erst die Freigabe der Versicherung abwarten.
  • Übertriebene Angaben: Ehrlichkeit ist Pflicht. Falsche Angaben können als Betrug gewertet werden.
  • Verzögerte Meldung: Je länger du wartest, desto schwieriger wird die Regulierung.

Schritt 4: Der Ablauf nach der Meldung

Nach der Schadensmeldung läuft der Prozess in der Regel so ab:

  1. Eingangsbestätigung: Du erhältst eine Schadennummer (meist innerhalb von 1-2 Tagen)
  2. Prüfung des Falls: Die Versicherung prüft, ob der Schaden versichert ist (5-10 Tage)
  3. Gutachter-Termin: Bei größeren Schäden kommt ein Gutachter vor Ort (nach Vereinbarung)
  4. Regulierung: Nach Prüfung erfolgt die Auszahlung (durchschnittlich 2-4 Wochen)

Was wird erstattet?

Die Hausratversicherung erstattet in der Regel den Neuwert? der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände. Das bedeutet: Du bekommst den Betrag, den du heute für einen gleichwertigen neuen Gegenstand zahlen müsstest – nicht den gebrauchten Zeitwert?.

Bei Reparaturen werden die tatsächlichen Kosten übernommen, sofern die Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist (Reparaturkosten unter 70-80% des Neuwerts).

Wichtige Tipps für eine schnelle Regulierung

  • Reagiere schnell, aber bleibe gründlich bei der Dokumentation
  • Bewahre alle Unterlagen gut auf – auch nach der Regulierung (für Steuererklärung)
  • Frage aktiv nach, wenn die Bearbeitung länger als 4 Wochen dauert
  • Nutze dein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall, wenn du mit der Regulierung unzufrieden bist
  • Prüfe nach der Regulierung, ob deine Versicherungssumme noch ausreicht

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Häufig gestellte Fragen

Wie schnell muss ich einen Schaden der Hausratversicherung melden?

Du solltest den Schaden so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 24-48 Stunden melden. Bei den meisten Versicherern gibt es keine feste Frist, aber eine verzögerte Meldung kann die Regulierung erschweren. Bei Einbruch oder Diebstahl? musst du zusätzlich sofort die Polizei einschalten.

Kann ich beschädigte Gegenstände sofort entsorgen?

Nein, beschädigte Gegenstände solltest du aufbewahren, bis die Versicherung den Schaden geprüft hat. Der Versicherer oder ein Gutachter muss möglicherweise den Schaden vor Ort begutachten. Erst nach der Freigabe darfst du die Gegenstände entsorgen oder reparieren lassen.

Was passiert, wenn ich keine Belege mehr für gestohlene Gegenstände habe?

Auch ohne Original-Belege kannst du den Schaden geltend machen. Als Nachweis? dienen zum Beispiel Kontoauszüge, Garantiekarten, Fotos der Gegenstände oder eidesstattliche Versicherungen. Je besser du den Besitz und Wert glaubhaft machen kannst, desto reibungsloser läuft die Regulierung.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme? meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat? auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 14. Februar 2026 4 Min. Lesezeit
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