Brandschaden: Was nach dem Feuer zu tun ist

6 Min. Lesezeit
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Brand in der Wohnung — Sofortmaßnahmen und Schritte für die Versicherungsabwicklung. Wir erklären, was die Hausratversicherung bei Feuer leistet.

Das Wichtigste in Kürze
  • Hausratversicherung und Feuer: Was ist bei einem Brandschaden zu tun?
  • Im Brandfall: Sicherheit zuerst
  • Nach dem Brand: Sofortmaßnahmen
  • Was zahlt die Hausratversicherung bei Brand?
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Hausratversicherung und Feuer: Was ist bei einem Brandschaden zu tun?

Feuer ist eine der existenziellsten Gefahren für Hausrat? und Familie. Während die Hausratversicherung den finanziellen Schaden abdeckt, kommt es auf die richtigen Schritte an, um die Abwicklung reibungslos zu gestalten.

Im Brandfall: Sicherheit zuerst

Rettung und Sicherheit gehen über alles:

  • Sofort alle Personen aus der Wohnung bringen
  • Tür schließen (verlangsamt Ausbreitung), aber nicht abschließen
  • Feuerwehr rufen (112)
  • Kein Risiko eingehen — keine persönlichen Gegenstände retten auf Kosten der Sicherheit

Nach dem Brand: Sofortmaßnahmen

Sobald die Feuerwehr den Bereich freigegeben hat:

  • Wohnung auf Freigabe der Feuerwehr warten
  • Keine eigenmächtigen Aufräumarbeiten starten
  • Fotos und Videos von allem erstellen (Gesamtschaden, Einzelschäden)
  • Versicherung sofort benachrichtigen
  • Polizei bei Verdacht auf Brandstiftung informieren

Was zahlt die Hausratversicherung bei Brand?

Die Hausratversicherung erstattet:

  • Alle durch Feuer, Ruß und Löschwasser beschädigten Gegenstände
  • Kosten für Aufräum- und Reinigungsarbeiten am Hausrat
  • Kosten für provisorische Unterbringung
  • Notschlüsseldienst
  • Lagerkosten für geretteten Hausrat

Wichtig: Löschwasserschäden sind Brandfolgeschäden und ebenfalls gedeckt. Oft ist der Löschwasserschaden teurer als der Brandschaden? selbst.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?

Parallel zur Hausratversicherung greift die Wohngebäudeversicherung für die Bausubstanz:

  • Reparatur von Wänden, Böden, Decken
  • Sanierung nach Ruß- und Löschwasserschäden am Gebäude
  • Wiederherstellung von Elektrik und Rohren

Grobe Fahrlässigkeit beim Brand: Zahlt die Versicherung?

Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben (z.B. Herd angelassen, Kerze vergessen), können Versicherer die Leistung anteilig kürzen — aber nicht vollständig verweigern. Wer einen entsprechenden Baustein hat, ist auch bei grober Fahrlässigkeit vollständig abgesichert.

Checkliste: Nach einem Brandschaden

  • ☐ Alle Personen gerettet?
  • ☐ Feuerwehr (112) gerufen?
  • ☐ Freigabe der Feuerwehr abwarten
  • ☐ Fotos und Videos von Schäden erstellen
  • ☐ Hausratversicherung kontaktieren
  • ☐ Bei Verdacht auf Brandstiftung: Polizei informieren
  • ☐ Notunterkunft organisieren

Einbruch-Protokoll für Schadensfall: Was zuerst, was danach

  1. Polizei rufen (110) – Einbruch sofort anzeigen, Aktenzeichen notieren
  2. Nichts anfassen / aufräumen bis Polizei vor Ort war
  3. Versicherung informieren – Schaden sofort melden (oft Frist 72 Stunden)
  4. Schaden dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände mit Wert
  5. Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, alte Fotos der Gegenstände
  6. Türreparatur: Schlüsseldienst-Rechnung aufbewahren (wird erstattet)

Wichtig: Viele Versicherungen haben eine kurze Melde-Frist (24–72 Stunden). Zu spät meldete Schäden können abgelehnt werden.

Im Schadensfall? zählt Vorbereitung: Inventarliste? erstellen, Fotos machen, Belege aufbewahren – bevor etwas passiert. Im Schadensfall: sofort Polizei, sofort Versicherung, nichts voreilig aufräumen. Wer diese Schritte kennt, bekommt im Ernstfall schneller und vollständiger erstattet.

Wenn etwas bei Schadensfall passiert: Diese Schritte helfen

Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.

Jetzt Schadensfall-Hausrat dokumentieren: So geht es

Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis? bekommt man weniger oder gar nichts.

Schadensfall: Notruf & Versicherung — diese Kontakte retten

Speichern Sie folgende Nummern im Smartphone: Polizei 110 (Einbruch, Diebstahl?), Feuerwehr 112 (Brand, Notfall), Ihre Versicherungs-Hotline (auf Versicherungsschein). Viele Versicherer bieten 24-Stunden-Notfallhotlines — prüfen Sie im Voraus, ob Ihr Versicherer dies anbietet. Im Schadensfall gilt: Ruhe bewahren, Sofortmaßnahmen treffen, dokumentieren, dann melden.

Wichtig: Im Schadensfall niemals Reparaturen oder Aufräumarbeiten beginnen, bevor ein Versicherungsvertreter oder Gutachter die Schäden dokumentiert hat. Ausnahme: Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung sind erlaubt und müssen ergriffen werden. Dokumentieren Sie alles fotografisch, bevor Sie etwas verändern. Eine klare Dokumentation ist die Grundlage jeder erfolgreichen Schadensmeldung.

FAQ: Schaden melden und Erstattung

Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.

Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?

Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme? meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 24. Oktober 2024 6 Min. Lesezeit
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