Ein Schadensfall? ist stressig — aber wer gut vorbereitet ist, kommt schneller zu seinem Geld. Die richtige Schadensmeldung entscheidet oft darüber, ob und wie viel die Versicherung zahlt. Dieser Ratgeber gibt dir eine vollständige Checkliste und erklärt jeden Schritt der Schadensmeldung.
Schritt 1: Sofortmaßnahmen nach dem Schaden
Direkt nach Entdeckung des Schadens:
- Ruhe bewahren und Situation einschätzen
- Bei Einbruch: Sofort Polizei anrufen (110) — vor dem Betreten der Wohnung
- Bei Brand: Feuerwehr (112), dann Wohnung verlassen
- Bei Wasserschaden: Haupthahn abdrehen, Elektroanlagen abschalten
- Erste Schutzmaßnahmen treffen (z. B. Einbruchsöffnung sichern)
- NOCH NICHTS aufräumen oder wegräumen
Schritt 2: Dokumentation — Der wichtigste Schritt
Bevor du aufräumst oder Reparaturen in Auftrag gibst:
- Fotos und Videos von allen Schäden — aus verschiedenen Perspektiven
- Fotos von Einbruchspuren (aufgehebelte Türen, gebrochene Schlösser)
- Fotos von beschädigten Gegenständen — jeder einzeln
- Quittungen und Kaufbelege für beschädigte/gestohlene Gegenstände suchen
- Inventarliste? erstellen: Was ist weg? Was ist beschädigt?
Schritt 3: Versicherung informieren
So schnell wie möglich — meist innerhalb von 24 Stunden:
- Schadenhotline des Versicherers anrufen (Nummer im Versicherungsschein)
- Oder über App oder Online-Portal melden
- Schadensnummer/Referenznummer notieren
- Ansprechpartner notieren
Fristen beachten: Einbrüche müssen "unverzüglich" nach Entdeckung gemeldet werden. Bei Wasserschäden ebenfalls sofort. Verspätete Meldung kann zu Leistungskürzungen führen.
Schritt 4: Schadenprotokoll erstellen
Erstelle ein schriftliches Protokoll mit:
- Datum und Uhrzeit der Schadenfeststellung
- Schadenursache (soweit bekannt)
- Beschreibung aller beschädigten/gestohlenen Gegenstände
- Geschätzter Neuwert? jedes Gegenstands
- Polizei-Aktenzeichen (bei Einbruch/Diebstahl?)
- Zeugen (Nachbarn die etwas gesehen haben)
Schritt 5: Gutachter und Regulierung
Nach der Meldung schickt die Versicherung ggf. einen Gutachter. Bis dahin:
- Beschädigte Gegenstände aufbewahren (nicht wegwerfen!)
- Reparaturen nur nach Absprache mit dem Versicherer beauftragen
- Notfallreparaturen (z. B. Einbruchssicherung) können sofort in Auftrag gegeben werden
- Kostenvoranschläge für Reparaturen einholen
Checkliste Schadensmeldung: Das Komplettpaket
- Polizei informiert (bei Einbruch/Diebstahl) ✓
- Fotos von allen Schäden gemacht ✓
- Inventarliste erstellt ✓
- Versicherung informiert ✓
- Schadensnummer notiert ✓
- Beschädigte Gegenstände aufbewahrt ✓
- Schadenprotokoll schriftlich erstellt ✓
- Quittungen/Kaufbelege gesammelt ✓
Was du NICHT tun solltest
- Schaden vor der Dokumentation aufräumen
- Defekte Gegenstände wegwerfen bevor der Gutachter kommt
- Große Reparaturen ohne Genehmigung der Versicherung beauftragen
- Den Schaden übertreiben oder falsche Angaben machen (Versicherungsbetrug!)
Das fragen Leser zu Tarifvergleich
Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?
Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme?. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.
Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?
Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.
Was ist der Unterschied zwischen Hausrat?- und Gebäudeversicherung?
Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug? mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter? brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.
Einbruch-Protokoll für Schadensfall: Was zuerst, was danach
- Polizei rufen (110) – Einbruch sofort anzeigen, Aktenzeichen notieren
- Nichts anfassen / aufräumen bis Polizei vor Ort war
- Versicherung informieren – Schaden sofort melden (oft Frist 72 Stunden)
- Schaden dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände mit Wert
- Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, alte Fotos der Gegenstände
- Türreparatur: Schlüsseldienst-Rechnung aufbewahren (wird erstattet)
Wichtig: Viele Versicherungen haben eine kurze Melde-Frist (24–72 Stunden). Zu spät meldete Schäden können abgelehnt werden.
Beim Schadensfall-Vergleich auf diese Faktoren achten
Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
- Versicherungssumme realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
- Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
- Selbstbehalt: 150 € senkt die Prämie?, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
- Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert?
Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.
Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.
Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?
Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?
Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.