Im Schadensfall: 10 Tipps für die erfolgreiche Regulierung

5 Min. Lesezeit
Frau schließt Hausratversicherung am Laptop ab und lächelt

Nach dem Schaden kommt der Stress – und oft Fehler bei der Regulierung. Unsere 10 Tipps helfen Ihnen, Ihren Schaden erfolgreich und vollständig zu regulieren.

Das Wichtigste in Kürze
  • Warum die Schadenregulierung so wichtig ist
  • Tipp 1: Nichts voreilig aufräumen oder reparieren
  • Tipp 2: Alles fotografieren und filmen
  • Tipp 3: Bei Einbruch sofort Polizei rufen
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Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Warum die Schadenregulierung so wichtig ist

Ein Versicherungsfall ist stressig. Gerade in dieser Situation passieren die meisten Fehler – Fotos vergessen, zu früh aufgeräumt, falsche Angaben gemacht. Dabei hängt von der richtigen Vorgehensweise oft ab, ob und wie viel die Versicherung zahlt. Diese 10 Tipps führen Sie sicher durch den Prozess.

Tipp 1: Nichts voreilig aufräumen oder reparieren

Der erste Impuls nach einem Wasserschaden oder Einbruch: aufräumen. Widerstehen Sie! Fotografieren und dokumentieren Sie alles vor dem ersten Aufräumen. Die Versicherung benötigt Beweise für den ursprünglichen Zustand des Schadens.

Tipp 2: Alles fotografieren und filmen

Machen Sie Fotos und Videos von allen Schäden, aus mehreren Winkeln, mit Zeitstempel. Fotografieren Sie auch den Einbruchweg (aufgebrochene Tür, Fenster), das beschädigte Schloss, alle beschädigten Einzelgegenstände.

Tipp 3: Bei Einbruch sofort Polizei rufen

Ohne Polizeianzeige keine Versicherungsleistung bei Einbruchdiebstahl?. Rufen Sie sofort die 110 an, verlassen Sie die Wohnung möglichst bis zur Spurensicherung durch die Polizei. Das Polizeiprotokoll ist Pflichtnachweis für den Versicherer.

Tipp 4: Versicherung zeitnah informieren

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich – viele Policen haben Meldefristen (24–72 Stunden oder 1 Woche). Verspätete Meldung kann als Obliegenheitsverletzung gewertet werden und die Leistung gefährden.

Tipp 5: Vollständige Schadenliste erstellen

Listen Sie alle beschädigten oder gestohlenen Gegenstände auf mit:

  • Bezeichnung und Marke
  • Kaufjahr und -preis (wenn bekannt)
  • Aktueller Neuwert? (zum Nachkauf)
  • Ggf. Kaufbelege oder Fotos

Tipp 6: Notfallmaßnahmen durchführen – und abrechnen

Nach einem Leitungswasserschaden: Wasser sofort abstellen, Elektriker rufen, Trocknungsgeräte mieten. Kosten für Schadenminderungsmaßnahmen werden meist erstattet – bewahren Sie alle Belege auf.

Tipp 7: Keine voreiligen Reparaturen

Beschädigte Schlösser, Türen oder Fenster erst reparieren lassen, wenn der Sachverständige des Versicherers da war – oder wenn Sie das schriftliche OK haben. Sonst verlieren Sie Beweismittel.

Tipp 8: Nichts unterschreiben unter Druck

Manche Versicherer schicken schnell einen Schadenprüfer mit einer Abfindungsvereinbarung. Unterschreiben Sie nichts, ohne die Schadenhöhe selbst ermittelt zu haben. Eine unterschriebene Einigung ist bindend.

Tipp 9: Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen

Lehnt der Versicherer ab, ist das nicht das letzte Wort. Legen Sie schriftlich Widerspruch ein und begründen Sie ihn. Nutzen Sie ggf. den kostenlosen Versicherungsombudsmann oder holen Sie sich Rechtsberatung.

Tipp 10: Aus dem Schadensfall lernen

Nach der Regulierung: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherungssumme ausreichend war. War die Regulierung reibungslos? Wenn nicht, prüfen Sie nach Ablauf der Frist einen Anbieterwechsel. Unser Leistungscheck-Ratgeber hilft dabei.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erstens: Prüfen Sie die Berechnung der Versicherung genau. Zweitens: Fordern Sie eine schriftliche Begründung. Drittens: Legen Sie Widerspruch ein. Viertens: Wenden Sie sich an den Versicherungsombudsmann (kostenlos, bindend bis 10.000 Euro). Fünftens: Bei größeren Summen: Rechtsanwalt für Versicherungsrecht einschalten.

Schadensfall: Schaden richtig melden und abwickeln

Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.

Schadensfall: Inventar dokumentieren bevor es zu spät ist

Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall?: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis? bekommt man weniger oder gar nichts.

Schadensfall: Wasserrohrbruch — so dokumentierst du richtig

  • Fotos vom Schadensbild (nasse Wand, beschädigter Boden, betroffene Möbel)
  • Fotos vom defekten Rohr oder Ventil (falls sichtbar)
  • Handwerkerrechnung für die Leckage-Ortung und Reparatur
  • Liste aller beschädigten Gegenstände mit Kaufdatum und Wert
  • Schadensmeldung innerhalb der Vertragsfrist einreichen

Tipp: Erstelle jetzt (bevor ein Schaden passiert) eine Inventarliste? mit Fotos aller wertvollen Gegenstände und hinterlege sie in der Cloud. Im Schadensfall ist der Nachweis damit einfach.

Das wollen Betroffene wissen

Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?

Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.

Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?

Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme? liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.

Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?

Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt?, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat? auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 29. April 2025 5 Min. Lesezeit
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