Schimmel in der Wohnung: Zahlt die Hausratversicherung?

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Schimmel ist ein häufiges Problem — aber zahlt die Hausratversicherung dafür? Wir erklären, in welchen Fällen Schimmelschäden versichert sind und was Sie selbst tun können.

Das Wichtigste in Kürze
  • Hausratversicherung und Schimmelschäden: Was ist versichert?
  • Grundregel: Schimmel ist in der Regel NICHT versichert
  • Wann kann Schimmel versichert sein?
  • Schimmelschäden an Möbeln: Hausrat betroffen
  • Jetzt Tarife kostenlos vergleichen →
Redaktionell geprüft · hausratversicherung.one · 2026

Hausratversicherung und Schimmelschäden: Was ist versichert?

Schimmel in der Wohnung ist ein häufiges und ernstes Problem — sowohl gesundheitlich als auch versicherungsrechtlich. Doch zahlt die Hausratversicherung für Schimmelschäden?

Grundregel: Schimmel ist in der Regel NICHT versichert

Schimmel entsteht in der Regel durch langsame, anhaltende Feuchtigkeit — und das ist kein "plötzliches Ereignis" im Sinne der Versicherung. Typische Fälle:

  • Schimmel durch Kondensation (falsch lüften)
  • Schimmel durch dauerhafte Feuchtigkeit in der Bausubstanz
  • Schimmel durch unzureichende Beheizung

Diese Schäden gelten als "normaler Verschleiß" oder als Folge von Bausubstanzmängeln — und sind nicht versichert.

Wann kann Schimmel versichert sein?

In bestimmten Fällen kann Schimmel als Folge eines versicherten Schadenereignisses entstehen:

  • Schimmel nach einem Leitungswasserschaden → Die Hausratversicherung zahlt für den Hauratschaden durch das Wasser, aber nicht für nachfolgenden Schimmel durch mangelnde Trocknung
  • Schimmel nach Hochwasser → Mit Elementarschutz: ja, für den Hausratschaden

Wichtig: Schnelle Trocknung nach einem Wasserschaden verhindert Schimmelbildung. Wenn Schimmel entsteht, weil zu langsam gehandelt wurde, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Schimmelschäden an Möbeln: Hausrat betroffen

Wenn Möbel durch Schimmel beschädigt werden — weil z.B. ein Rohrbruch? zu Feuchtigkeit geführt hat — zahlt die Hausratversicherung für die beschädigten Möbel. Die Reparatur der Wände ist Sache der Gebäudeversicherung.

Streit mit dem Vermieter: Wer ist schuld?

Schimmel führt oft zu Mieterstreitigkeiten:

  • Schimmel durch Baumängel: Vermieter haftet
  • Schimmel durch falsches Heizen/Lüften des Mieters: Mieter? haftet
  • Versicherung greift in Mietstreitigkeiten nicht direkt — das ist ein zivilrechtlicher Fall

Tipps gegen Schimmel und Feuchtigkeit

  • Mehrmals täglich kurz stoßlüften (3–5 Minuten)
  • Raumtemperatur nicht zu stark absenken (mindestens 18°C)
  • Nach dem Duschen Badezimmer lüften
  • Möbel nicht direkt an Außenwände stellen
  • Feuchtigkeitsmesser (Hygrometer) in problematischen Räumen

Nach dem Einbruch bei Schimmel: Schritt für Schritt

  1. Polizei rufen (110) – Einbruch sofort anzeigen, Aktenzeichen notieren
  2. Nichts anfassen / aufräumen bis Polizei vor Ort war
  3. Versicherung informieren – Schaden sofort melden (oft Frist 72 Stunden)
  4. Schaden dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände mit Wert
  5. Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, alte Fotos der Gegenstände
  6. Türreparatur: Schlüsseldienst-Rechnung aufbewahren (wird erstattet)

Wichtig: Viele Versicherungen haben eine kurze Melde-Frist (24–72 Stunden). Zu spät meldete Schäden können abgelehnt werden.

Zusammenfassung: Hausratversicherung ist kein Luxus – sie ist eine der wenigen Policen, die sich statistisch fast immer lohnt. Der durchschnittliche Schaden übersteigt die Jahresprämie um das 30-fache. Richtig gewählt schützt sie zuverlässig für kleines Geld.

Wenn etwas bei Schimmel passiert: Diese Schritte helfen

Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.

Jetzt Schimmel-Hausrat dokumentieren: So geht es

Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall?: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis? bekommt man weniger oder gar nichts.

Notfall-Kontakte für Schimmel-Versicherte

Speichern Sie folgende Nummern im Smartphone: Polizei 110 (Einbruch, Diebstahl?), Feuerwehr 112 (Brand, Notfall), Ihre Versicherungs-Hotline (auf Versicherungsschein). Viele Versicherer bieten 24-Stunden-Notfallhotlines — prüfen Sie im Voraus, ob Ihr Versicherer dies anbietet. Im Schadensfall gilt: Ruhe bewahren, Sofortmaßnahmen treffen, dokumentieren, dann melden.

Wichtig: Im Schadensfall niemals Reparaturen oder Aufräumarbeiten beginnen, bevor ein Versicherungsvertreter oder Gutachter die Schäden dokumentiert hat. Ausnahme: Notmaßnahmen zur Schadensbegrenzung sind erlaubt und müssen ergriffen werden. Dokumentieren Sie alles fotografisch, bevor Sie etwas verändern. Eine klare Dokumentation ist die Grundlage jeder erfolgreichen Schadensmeldung.

Das fragen Leser zu Schimmel in der Wohnung: Zahlt

Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?

Die Standardformel: Wohnfläche? in qm × 650 € = Versicherungssumme?. Diese Faustregel deckt einen durchschnittlich eingerichteten Haushalt ab. Wer hochwertige Möbel, teure Elektronik oder Sammlerstücke hat, sollte die Summe höher ansetzen – und Einzelobjekte über 1.000 € explizit im Vertrag nennen.

Muss ich jeden Schaden melden, auch kleine?

Nicht unbedingt. Sehr kleine Schäden unter dem Selbstbehalt? lohnen sich nicht zu melden. Außerdem: Zu viele Schäden in kurzer Zeit können zu Prämienerhöhungen führen oder im Extremfall zur Kündigung? durch den Versicherer. Daher: Kleinschäden selbst tragen, nur relevante Schäden melden.

Was ist der Unterschied zwischen Hausrat?- und Gebäudeversicherung?

Hausratversicherung: Schützt dein persönliches Eigentum (alles, was du beim Umzug? mitnehmen würdest). Wohngebäudeversicherung: Schützt das Gebäude selbst (Wände, Dach, fest eingebaute Heizung). Als Mieter brauchst du nur die Hausratversicherung – die Gebäudeversicherung ist Sache des Vermieters.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?

Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert??

Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.

Wann greift die grobe Fahrlässigkeit?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit? ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.

Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?

Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie? erheblich senken.

Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?

Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.

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Dieser Ratgeber basiert auf öffentlich zugänglichen Tarifdaten, aktuellen GDV-Statistiken sowie Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Wir sind werbefinanziert, aber inhaltlich unabhängig — kein Anbieter kann Ratgeber-Inhalte kaufen oder beeinflussen.

Stand: 22. Oktober 2024 5 Min. Lesezeit
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