Sturm und Hausratversicherung: Die Grundlagen
Sturmschäden gehören zu den häufigsten versicherten Ereignissen in Deutschland. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem beweglichen Inventar?, die durch Sturm oder Hagel verursacht werden. Dabei gilt die Standarddefinition: Ab Windstärke 8 (62 km/h) spricht man versicherungsrechtlich von einem Sturm.
Was zahlt die Hausratversicherung bei Sturm?
Direkte Sturmschäden am Hausrat? sind versichert, wenn der Sturm in die Wohnung eindringt:
- Abgedecktes Dach lässt Wasser auf Möbel und Elektronik ein
- Sturmwind drückt ein Fenster auf und beschädigt Einrichtung
- Hagelkörner zerstören durch ein offenes Fenster Hausrat
- Umgestürzter Baum schlägt durch Dach oder Fenster
Wichtig: Der Hausratversicherer zahlt für den Schaden am Inventar. Schäden am Gebäude selbst (Dach, Fassade, Fenster) übernimmt die Wohngebäudeversicherung – in der Regel die des Eigentümers.
Hagelschäden: Besonderheiten beachten
Hagel ist in der Hausratversicherung explizit als versichertes Risiko aufgeführt. Typische Hagelschäden am Hausrat:
- Zerstörte Pflanzen und Gartenmöbel auf dem Balkon (je nach Tarif?)
- Durch Hagel eingeschlagene Fensterscheiben → daraufhin beschädigter Hausrat
- Hagelschäden an Solarpanels (Balkonkraftwerk) – hier lohnt eine spezielle Zusatzversicherung
Wie wir in unserem Artikel zu Hagelschäden erläutern, sind Balkonkraftwerke und Markisen oft nur mit Sonderklauseln versichert.
Was ist NICHT durch die Hausratversicherung abgedeckt?
- Überschwemmung? durch Starkregen: Dringt Regenwasser durch undichte Stellen (nicht durch Windeinbruch) ein, greift Elementarschutz – kein Standard-Sturmschutz
- Rückstau? aus der Kanalisation: Nur mit Elementarschadenversicherung versichert
- Windstärke unter 8: Schäden unter Beaufort 8 gelten nicht als Sturm
- Selbst offengelassene Fenster: Wer bei Regen das Fenster offen lässt, riskiert Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit
Elementarschutz: Die sinnvolle Ergänzung
Starkregenereignisse häufen sich klimabedingt. Für umfassenden Schutz empfiehlt sich die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein. Sie deckt ab:
- Überschwemmung durch Starkregen
- Rückstau aus Kanalisationen
- Erdrutsch? und Lawinen
- Erdbeben?
Unser ausführlicher Ratgeber zu Elementarschäden und Hochwasser erklärt, für wen sich diese Erweiterung besonders lohnt.
Im Schadensfall: So gehen Sie richtig vor
- Sofort Schäden sichern (Fenster notdürftig verschließen, Hausrat schützen)
- Alle Schäden fotografieren – bevor etwas aufgeräumt wird
- Versicherung innerhalb von 72 Stunden informieren
- Schadenprotokoll erstellen mit Gegenstandsliste, Alter und Wert
- Wetterprotokoll herunterladen (Wetterdienst) als Nachweis? der Windstärke
FAQ: Schaden melden und Erstattung
Wie lange dauert die Schadensabwicklung bei der Hausratversicherung?
Unkomplizierte Schäden (Einbruch, klar dokumentiert) werden oft innerhalb von 2–4 Wochen reguliert. Bei größeren Schäden (Feuer, umfangreicher Wasserschaden) kann ein Sachverständiger? eingeschaltet werden, was den Prozess verlängert. Vollständige Dokumentation vom ersten Tag an beschleunigt alles erheblich.
Kann meine Versicherung einen Schaden ablehnen?
Ja – häufige Gründe: Schaden wurde zu spät gemeldet, Einbruchspuren fehlen, die Schadenursache war ausgeschlossen (z.B. Überflutung ohne Elementarschutz), grobe Fahrlässigkeit (vergessener Herd), oder die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert (Unterversicherung). Genau Vertrag lesen und Dokumentation vollständig halten.
Was tun, wenn die Versicherung zu wenig zahlt?
Erst schriftlich widersprechen mit Begründung und Belegen. Dann Ombudsmann? für Versicherungen einschalten (kostenlos, unabhängig). Als letztes Mittel: Anwalt für Versicherungsrecht. Viele Erstattungsstreitigkeiten werden durch den Versicherungsombudsmann außergerichtlich gelöst.
Wenn etwas bei Sturm passiert: Diese Schritte helfen
Die Schadensabwicklung ist der Moment der Wahrheit bei der Hausratversicherung. Wer gut vorbereitet ist, bekommt seine Erstattung schneller und vollständiger. Sofortmaßnahmen je nach Schadentyp: Bei Einbruch — Polizei (110) sofort, Tatort nicht verändern, Aktenzeichen notieren. Bei Wasserschaden — Haupthahn abdrehen, Strom abschalten, Versicherer anrufen. Bei Brand — Feuerwehr (112), Gebäude verlassen, dann erst Versicherung.
Jetzt Sturm-Hausrat dokumentieren: So geht es
Die beste Vorbereitung auf den Schadensfall?: Ein jährlich aktualisiertes Rundgang-Video durch alle Räume. 10–15 Minuten Smartphone-Video zeigen alles, was vorhanden ist — mit Seriennummern, Marken und Modellen sichtbar. Dieses Video in der Cloud speichern (Google Drive, iCloud). Im Schadensfall ist dieses Video bares Geld wert — ohne Nachweis bekommt man weniger oder gar nichts.
Nach dem Einbruch bei Sturm: Schritt für Schritt
- Polizei rufen (110) – Einbruch sofort anzeigen, Aktenzeichen notieren
- Nichts anfassen / aufräumen bis Polizei vor Ort war
- Versicherung informieren – Schaden sofort melden (oft Frist 72 Stunden)
- Schaden dokumentieren: Fotos von Schäden, Liste gestohlener Gegenstände mit Wert
- Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, alte Fotos der Gegenstände
- Türreparatur: Schlüsseldienst-Rechnung aufbewahren (wird erstattet)
Wichtig: Viele Versicherungen haben eine kurze Melde-Frist (24–72 Stunden). Zu spät meldete Schäden können abgelehnt werden.
Beim Sturm-Vergleich auf diese Faktoren achten
Die Unterschiede zwischen Tarifen sind erheblich: Für dieselbe Wohnung können zwei verschiedene Anbieter bis zu 60 % unterschiedliche Prämien berechnen – bei ähnlichem Schutzumfang. Ein strukturierter Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall.
- Versicherungssumme? realistisch ansetzen (650 € × qm als Faustregel)
- Neuwertersatz statt Zeitwert? wählen – zahlt sich im Schadensfall aus
- Selbstbehalt?: 150 € senkt die Prämie?, ohne den Schutz wesentlich zu schwächen
- Fahrrad- und Glasbruchklausel je nach Bedarf einschließen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte die Versicherungssumme meiner Hausratversicherung sein?
Als Faustregel gilt: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche?. Bei hochwertiger Einrichtung, teuren Elektrogeräten oder Sammlungen sollten Sie die Summe entsprechend erhöhen. Eine Inventarliste? hilft dabei, den tatsächlichen Wert exakt zu ermitteln.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert? und Zeitwert?
Der Neuwert entspricht dem aktuellen Kaufpreis eines gleichwertigen neuen Gegenstands. Der Zeitwert berücksichtigt Alter und Abnutzung. Im Schadensfall bedeutet ein Zeitwerttarif deutlich geringere Entschädigungen – besonders bei älteren Geräten. Wählen Sie immer einen Neuwerttarif.
Wann greift die grobe Fahrlässigkeit??
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die im Verkehr übliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt haben – etwa wenn Sie vergessen haben, ein Fenster zu schließen, bevor Sie in den Urlaub fahren. Viele Premium-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit ein und verzichten auf die Kürzung der Entschädigung?.
Wie kann ich bei der Hausratversicherung sparen?
Am meisten sparen Sie durch: regelmäßigen Tarifvergleich (alle 2 Jahre), Jahreszahlung statt monatlich (ca. 5 Prozent Rabatt), höheren Selbstbehalt, Sicherheitsmaßnahmen wie VdS-Schlösser oder Alarmanlage. Auch der Wechsel zu einem Direktversicherer kann die Prämie erheblich senken.
Gilt die Hausratversicherung auch für Gegenstände außerhalb der Wohnung?
Ja – über die sogenannte Außenversicherung. Diese schützt Ihren Hausrat auch unterwegs, z. B. im Hotel, Auto oder am Urlaubsort. Typischerweise ist die Außenversicherung? auf 10 bis 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Für Fahrräder ist meist ein separater Einschluss nötig.